Äußerlich erkennbare Ausschlussmerkmale
Teilweise wurde bei der untenstehenden Aufstellung von „äußerlich erkennbaren Ausschlussmerkmalen“ vom Veranstalter eine Auflistung von Hunderassen ergänzt, bei denen besonders auf die jeweils aufgeführten Merkmale zu achten ist. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese Merkmale bei allen teilnehmenden Hunden beachtet werden müssen.
Ein Vorliegen der Merkmale wird vor Ort im Rahmen des Vet-Check durch die Tierärzte des Landesverbandes auf der Veranstaltung überprüft.
Wir weisen an dieser Stelle auch ausdrücklich auf die für Hunde bestimmter Rassen geltenden verdeckten Ausschlussmerkmale hin und bitten, diese ebenfalls zu beachten.
| Ausschlussmerkmal | Erläuterungen | |
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| Exophthalmus | Ein Exophthalmus ist ein krankhaftes Vorstehen des Augapfels aus der Augenhöhle. Eine exakte, generell anwendbare Grenze für das Vorliegen eines Exophthalmus gibt es nicht. Relevante Kriterien zur Diagnose eines Exophthalmus sind ein sichtbares Hervortreten des Auges, eine vergrößerte Lidspalte und Schwierigkeiten beim Lidschluss. | |
| Entropium | Ein Entropium ist eine Lidfehlstellung beim Hund, bei der sich der Lidrand nach innen zur Hornhaut hin einrollt, wodurch Haare oder Lidhaut die Augenoberfläche berühren und mechanische Reizungen bis hin zu schmerzhaften Hornhautschäden verursachen können. Das Vorliegen eines Entropiums wird in der Regel begleitet durch klinische Symptome wie einen vermehrten Tränenfluss, ein Zusammenkneifen der Augenlider oder eine Bindehautrötung. | |
| Ektropium | Ektropium bezeichnet eine Lidfehlstellung, bei der sich der Lidrand nach außen vom Augapfel wegdreht, sodass die Innenseite des Augenlids (Bindehaut) teilweise sichtbar wird und der Lidrand nicht mehr korrekt am Auge anliegt. Eine klar messbare Grenze für das Vorliegen eines Ektropiums gibt es weder in der Veterinär- noch in der Humanmedizin. Nach Vorgaben des zuständigen Veterinäramts ist eine Ausstellung zulässig, „wenn der Lidschluss vollständig möglich ist und sicher den gesamten Bulbus bedeckt, ohne dass konjunktivale Schleimhaut sichtbar bleibt.“ | |
| Dermoid-Zysten / Dermoidsinus | Eine Dermoid-Zyste ist eine mit Hautgewebe ausgekleidete Zyste, die sich schon während der Embryonalentwicklung bildet. Sie kann wie eine kleine Beule im Bereich der Rückenmittellinie erscheinen. Ein Dermoidsinus ist eine röhrenartige, nach innen ziehende Fehlbildung der Haut, die als schmaler Gang in tiefere Gewebeschichten reicht. Sie kann sich als kleine Öffnung, Grübchen oder Knoten im Bereich der Rückenmittellinie darstellen. Ein Vorkommen ist in seltenen Einzelfällen bei allen Hunderassen möglich, in erster Linie aber beim Rhodesian Ridgeback beschrieben. Ein Ausstellungsverbot gilt auch für Tiere, bei denen eine operative Behandlung erfolgt ist. | |
| Fehlende oder funktionseingeschränkte Vibrissen | Ein Ausstellungsverbot gilt für Hunde mit fehlenden oder verkümmerten Vibrissen, sowie für Hunde, bei denen die Vibrissen geschoren sind. | |
| Teilweise oder vollständige Hypotrichose/Alopezie | Alopezie bezeichnet einen krankhaften oder übermäßigen Haarausfall, während Hypotrichose eine Verminderung der Haardichte darstellt. Wir bitten insbesondere Aussteller der Hunderassen Xoloitzcuintle, Perro sin Pelo del Perú und Chinesischer Schopfhund, auf die Einhaltung dieses Kriteriums zu achten. | |
| Albinismus | Albinismus ist eine genetische Störung der Melaninbildung, bei der der Körper kaum oder kein Pigment bildet, sodass Fell, Haut und Augen deutlich heller bzw. unpigmentiert erscheinen (erkennbar an rein weißem Fell, blauen Augen, unpigmentierten Schleimhäuten). Das genetische Merkmal kommt bei Hunden aus VDH-/FCI-Zucht nicht vor. | |
| Übermäßige Hautfaltenbildung | Ein Ausstellungsverbot gilt für Tiere mit Falten, die Sinnesorgane, Körperöffnungen, Bewegungen und/oder das arttypische Verhalten beeinträchtigen oder Hautfaltendermatitis (Entzündungen in Hautfalten) aufweisen. | |
| Farbverdünnungsalopezie, Color Dilution Alopecia (CDA) | Die Farbverdünnungsalopezie ist eine erblich bedingte Haut- und Fellstörung beim Hund, die bei Hunden mit verdünnter Fellfarbe (z. B. Blau, Grau) vorkommt. Betroffene Hunde zeigen einen unregelmäßigen, flächigen Haarverlust, besonders am Rücken oder an den Flanken. Gesunde Hunde mit diluter Fellfarbe dürfen an der Veranstaltung teilnehmen. | |
| Überlange Hängeohren | Das Veterinäramt legt das Ausschlussmerkmal ‚Überlange Hängeohren‘ fest und definiert dies so, dass „Hunde, deren Ohrenspitzen den Boden berühren, sobald die Schnauze Bodenkontakt hat“, ausgeschlossen werden sollen.
Für die Beurteilung ist ausschließlich die Ohrmuschel maßgeblich; die Behaarung der Ohren bleibt unberücksichtigt. Wir bitten insbesondere Aussteller der Hunderassen Basset Hound und Bloodhound (Bluthund) auf die Einhaltung dieses Kriteriums zu achten. |
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| Brachyurie / angeborene Verkürzung der Rute | Die Rute muss die Afterregion bzw. bei Hündinnen auch das äußere Genitale bedecken. Die Rute muss frei beweglich und ohne knöcherne Veränderungen der Wirbelkörper sein. Bei Hunden, bei denen die Rute aus medizinischen Gründen amputiert wurde, muss dies durch eine tierärztliche Bescheinigung belegt werden. Bei jagdlich genutzten Hunden, bei denen die Rute amputiert wurde, sind zusätzlich der Nachweis der jagdlichen Verwendung und die erforderlichen Bescheinigungen vorzulegen. Wir bitten insbesondere Aussteller der Hunderassen Bulldog, Französische Bulldogge und Boston Terrier sowie Aussteller anderer Hunde mit angeborener kurzer Rute (Natural Bobtail), auf die Einhaltung dieses Kriteriums zu achten. |
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| Brachycephalie | Es besteht ein Ausstellungsverbot, „wenn die Nasenlänge (gemessen von der Nasenspitze bis zum Stop) weniger als 1/3 der gesamten Schädellänge (gemessen vom Stop bis zum Hinterhauptbein) beträgt“.
In der untenstehenden Abbildung würde dies dem Quotienten a bis b entsprechen.
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| Stenotische / verengte Nasenlöcher | Ausstellungsverbot für Hunde, bei denen die Nasenlöcher so stark verengt sind, dass die Wand des Nasenflügels die innere Nasenscheidewand berührt. Diese Problematik ist fast ausschließlich bei extrem kurznasigen Hunden festzustellen. | |
| Heraushängende Zunge | Ausstellungsverbot für Hunde, bei denen die Zunge „aus dem geschlossenen Maul heraushängt“ | |
| Hunde mit stark abfallender Hinterhand | Für betroffene Tiere wird eine „tierärztliche Bescheinigung, dass röntgenologisch ein frei durchgängiger Wirbelkanal und frei durchgängige Nervenwurzelabgänge ohne Stenosen vorliegen“, gefordert. |
Unabhängig von den hier genannten Merkmalen können Hund mit relevanten Erkrankungen i. S. d. § 10 Nr. 2 TierSchHuV durch das Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.







