Wichtige Information zur TIERisch gut 2026 und den Anforderungen nach § 10 TierSchHuV

Die Internationale Rassehundeausstellung und die Rassekatzenausstellung finden im Rahmen der TIERisch gut – Messe für Hund und Katze am 28.11. & 29.11.2026 auf dem Messegelände Karlsruhe statt.

Als Veranstalter sind wir gemäß § 11 Abs. 1 TierSchG sowie den Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung verpflichtet, sicherzustellen, dass nur solche Hunde an der Veranstaltung teilnehmen, die den tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Anforderungen entsprechen.

Durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Karlsruhe wurde am 30.06.2026 eine Anordnung erlassen und nach Stellungnahme des Veranstalters wurde diese am 11.08.2026 abgeändert.

Nachfolgend fassen wir die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen, die mit der Anmeldung zur Internationalen Rassehundeausstellung einzureichenden Nachweise sowie den Ablauf des Vet-Checks im Rahmen der Veranstaltung zusammen.

Die Regelungen des § 10 TierSchHuV und die damit verbundenen Auflagen sind nicht nur für Teilnehmer der Rassehundeausstellung bindend, sondern gelten auch für Hunde, die im Rahmen anderer Veranstaltungsteile (Junior-Handling, Rassepräsentationen, Vorführungen im Rahmenprogramm etc.) präsentiert werden.

Der Abschnitt „Äußerlich erkennbare Ausschlussmerkmale“ beschreibt die Merkmale, auf die alle teilnehmenden Hunde vor Ort kontrolliert werden können.

Der Abschnitt „Verdeckte Ausschlussmerkmale“ führt die Untersuchungen, Laboruntersuchungen und Gentests je Hunderasse zusammen.

Vet-Check vor Ort

Für bestimmte Hunderassen ist es vorgesehen, dass alle teilnehmenden Hunde am Vet-Check vor Ort teilnehmen. Dies ersetzt in den betreffenden Fällen weitergehende Untersuchungen im Vorfeld. Statt bereits vor der Anmeldung zusätzliche Untersuchungen durchführen zu müssen, erfolgt die tierschutzrechtlich relevante Sicht- und Funktionskontrolle durch die anwesenden Tierärztinnen und Tierärzte des Landesverbandes unmittelbar auf dem Veranstaltungsgelände.

Zusätzlich können Hunde anderer Hunderassen stichprobenartig, oder anlassbezogen für den Vet-Check ausgewählt werden. Diese Hunde werden insbesondere auf sichtbare Ausschlussmerkmale geprüft.
Grundlage der Kontrolle sind die äußerlich erkennbaren Ausschlussmerkmale, sowie etwaige Hinweise aus Eingangskontrolle, Ringgeschehen oder Breed Specific Instructions.

Ablauf und Umfang des Vet-Checks

Ausstellerinnen und Aussteller werden im Vorfeld darüber informiert, wenn ihr Hund durch den Veranstalter für den Vet-Check vorgesehen ist. Für diese Hunde wird ein eigener Einlass eingerichtet. An diesem Einlass wird ausschließlich die Eintrittskarte gescannt. Der Vet-Check inklusive Kontrolle der Impfausweise erfolgt im Medical Center. Dort stehen separate Anmeldeschalter zur Verfügung. Das Personal des Landesverbandes prüft die Unterlagen, nimmt die Zuordnung vor und verteilt die Ausstellerinnen und Aussteller anschließend auf die Kabinen der anwesenden Tierärztinnen und Tierärzte. Die Kontrolle findet vor dem Gang zu den Bewertungsringen statt. Erst wenn der Vet-Check durchgeführt wurde und keine tierärztlichen Bedenken bestehen, ist der Hund für die Bewertung im Ring zugelassen.

Untersucht werden insbesondere sichtbare und funktionell relevante Merkmale wie Atmung und Thermoregulation, Augen und Augenlider, Rute, Schädel- und Gebissauffälligkeiten, Haut und Fell, Vibrissen, Lahmheiten sowie weitere äußerlich erkennbare Anzeichen, die auf tierschutzrelevante Qualzuchtmerkmale hinweisen können. Auffälligkeiten werden durch die Tierärztinnen und Tierärzte dokumentiert. Bei festgestellten tierschutzrelevanten Befunden kann der Hund von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Das Meldegeld wird in diesem Fall durch den Veranstalter erstattet.

Um Ihnen einen Überblick, wie der Vet-Check vor Ort durchgeführt wird, haben wir zur Veranschaulichung ein Video erstellt.

Meldeportal geöffnet

Das Melden für die Christmas Winner & German Winner Ausstellungen ist ab sofort über OnlineDogShows möglich:

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Tollwutschutzimpfung

Alle Hunde, die zur TIERisch gut gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. Als Nachweis gilt der EU -Heimtierausweis.

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.

In Deutschland geborene und aufgewachsene junge Hunde (Alter unter 15 Wochen), die über keinen oder einen noch nicht wirksamen Impfschutz gegen die Tollwut verfügen, haben nur Zutritt, wenn der Besitzer ein tierärztliches Zeugnis vorlegt, aus dem hervorgeht, dass der Hund untersucht wurde und als frei von klinischen Anzeichen der Tollwut befunden wurde. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein.

Junge Hunde aus dem Ausland (Alter unter 15 Wochen) haben keinen Zutritt.

Allgemeine Ausstellungsbestimmungen

Für die Teilnahme an der Ausstellung sind verschiedene Bestimmungen zu beachten. Von der Ausstellungsordnung des VDH und der FCI bis zur Impflicht haben wir die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.

FCI- und VDH-Ausstellungsordnung

Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die Ausstellungs-Ordnung der FCI und des VDH an.

Zugelassene Hunde

Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich. Bitte bringen Sie die Ahnentafel zur Ausstellung mit.
Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an einer Ausstellung nicht teilnehmen. Läufige Hündinnen dürfen auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen ausgestellt werden.
Hunde, die sich auf einer Rassehunde-Ausstellung als bissig oder unangemessen aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden erwiesen haben, können mit einer befristeten oder unbefristeten Ausstellungssperre belegt werden. Dies gilt auch für Hunde, an denen unbehebbare Manipulationen vorgenommen wurden.